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AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall: So begründet das Gericht das Urteil

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Der Bundesverfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Dagegen klagte die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Nun liegt die Begründung des Urteils vor.

Münster/Chemnitz.

Die AfD hat im Rechtsstreit gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz um die Einstufung der Partei als rechtsextremer Verdachtsfall verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Montag alle Berufungsanträge gegen vorausgegangene Urteile des Landgerichts Köln zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde eine Revision nicht zugelassen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte hunderte Belege für verfassungsfeindliche Tendenzen innerhalb der AfD zusammengetragen. Die Vertreter der Partei sprachen demgegenüber vor Gericht von Einzelfällen.

"Nach Überzeugung des Senats liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind", heißt es in der Urteilsbegründung, die das Gericht am Montagvormittag auch schriftlich veröffentlicht hat. Es bestehe der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen eines maßgeblichen Teils der AfD entspreche, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen. "Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist", urteilt der Senat.

"In der AfD werden in großem Umfang herabwürdigende Begriffe gegenüber Flüchtlingen und Muslimen verwendet, zum Teil in Verbindung mit konkreten, gegen die gleichberechtigte Religionsausübung von Muslimen gerichteten Forderungen", heißt es in der Begründung weiter.

Gericht: Keine parteipolitischen Motive bei der Einstufung

Darüber hinaus gebe es auch Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen, "wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen". Demgegenüber gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Verfassungsschutz bei der Einstufung und Beobachtung der AfD aus parteipolitischen Motiven gehandelt habe.

Vorausgegangen war eine wochenlange mündliche Verhandlung, bei der die AfD-Anwälte hunderte Beweisanträge gestellt hatten und dem 5. Senat immer wieder Befangenheit vorwarfen. Beobachter warfen der AfD daraufhin Prozessverschleppung vor. Das wies die AfD-Seite von sich.

Mit dem Urteil von Münster kann die Partei weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Erwartet wird auch, dass die Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD wieder an Fahrt aufnehmen wird. So hatte der Chemnitzer CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz angekündigt, nach dem Urteil von Münster mit seinen Bestrebungen innerhalb des Bundestags intensiver fortfahren zu wollen.

Justizministerin Meier fordert Task Force für Verbotsverfahren

Sachsens Justizministerin Katja Meier hat nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts eine Task Force wie einst beim NPD-Verbotsverfahren gefordert. Die Entscheidung "stärkt unsere wehrhafte Demokratie, nun muss die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens konkret erfolgen", sagte die Grünen-Politikerin am Montag in Dresden. (fhob/dpa)

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