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Versicherungsgründe: Wertsachen im Schwimmbad einschließen

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Tasche auf, Wertsachen raus: Selbst wer nur zur schnellen Abkühlung ins Wasser hüpft, sollte seine Wertgegenstände einschließen. Im Falle eines Diebstahls leistet die Versicherung sonst nicht.


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